Beim Autoverkauf geht es um viel Geld – und nach der Übergabe tauchen manchmal Fragen auf: Wer hat den Strafzettel vom Tag danach bekommen? War der Kratzer an der Tür schon vorher da? Gilt die Gewährleistung? Ein schriftlicher, vollständiger Kaufvertrag beantwortet solche Fragen, bevor sie zum Streit werden. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Angaben in den Vertrag gehören, welche Unterlagen du übergeben musst und wie du dich nach dem Verkauf absicherst.
Warum ein schriftlicher Kaufvertrag?
Ein Autokauf ist auch mündlich wirksam. Im Streitfall musst du dann aber beweisen, was vereinbart war – und das ist ohne Vertrag schwierig. Der schriftliche Kaufvertrag dokumentiert, wer welches Fahrzeug wann und in welchem Zustand übernommen hat. Er ist außerdem der Nachweis gegenüber Versicherung, Zulassungsbehörde und Bußgeldstellen, ab welchem Zeitpunkt du nicht mehr verantwortlich bist. Musterverträge bieten zum Beispiel Automobilclubs an; wichtig ist vor allem, dass die folgenden Punkte vollständig ausgefüllt sind.
Diese Angaben gehören in den Kaufvertrag
Vertragsparteien
- vollständiger Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
- Ausweisnummer beider Parteien (lass dir den Ausweis des Käufers zeigen)
- bei Firmen: Firmenname, Anschrift und Name der unterschreibenden Person
Fahrzeugdaten
- Marke, Modell, Typ und amtliches Kennzeichen
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) – sie steht im Fahrzeugschein und muss mit dem Fahrzeug übereinstimmen
- Datum der Erstzulassung und Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
- abgelesener Kilometerstand bei Übergabe und ggf. der Hinweis, ob er nach deinem Wissen der tatsächlichen Laufleistung entspricht
- Datum der nächsten Hauptuntersuchung
Zustand, Schäden und Mängel
Liste alle Schäden und Mängel auf, die dir bekannt sind: Unfallschäden, Reparaturen, Rost, defekte Teile, Warnleuchten. Unterscheide dabei zwischen Schäden, die du selbst verursacht hast, und solchen, die dir beim Kauf mitgeteilt wurden. Formulierungen wie „unfallfrei“ solltest du nur verwenden, wenn du dir sicher bist – sonst lieber „laut Vorbesitzer“ oder „soweit bekannt“.
Preis, Zahlung und Übergabe
- Kaufpreis in Ziffern und Worten, Zahlungsart (bar oder Überweisung) und Zahlungszeitpunkt
- Datum und Uhrzeit der Übergabe – wichtig für Bußgelder, Unfälle und die Versicherung
- Anzahl der übergebenen Schlüssel und Unterlagen
- mitverkauftes Zubehör, z. B. zweiter Reifensatz, Ladekabel oder Dachträger
- Regelung zur Abmeldung bzw. Ummeldung
Gewährleistung ausschließen – was gilt?
Verkaufen zwei Privatpersonen untereinander, ist es üblich und zulässig, die Sachmängelhaftung auszuschließen („gekauft wie gesehen“ allein reicht oft nicht, besser ist eine ausdrückliche Klausel). Der Ausschluss hat jedoch Grenzen: Er gilt nicht für Mängel, die du kennst und arglistig verschweigst, und nicht für Eigenschaften, die du ausdrücklich zusicherst. Wer „unfallfrei“ in den Vertrag schreibt, haftet dafür.
Anders ist es, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft: Dann kann die Gewährleistung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verkaufst du als Privatperson an einen gewerblichen Ankäufer, ist ein Ausschluss dagegen möglich. Im Zweifel – etwa bei Firmenfahrzeugen – lohnt sich eine kurze rechtliche Beratung.
Unterlagen, die du übergibst
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – bei finanzierten Autos erst nach Ablösung der Bank, mehr dazu im Ratgeber finanziertes Auto verkaufen
- alle Schlüssel, Codekarten und ggf. Radschlossschlüssel
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- Serviceheft bzw. Ausdruck digitaler Wartungsnachweise, Rechnungen
- Bedienungsanleitung und Bordmappe
Behalte für dich eine Kopie des Kaufvertrags und mache Fotos vom Tacho, vom Fahrzeug und von den übergebenen Papieren.
Übergabe: Zug um Zug
Die goldene Regel lautet: Fahrzeug, Papiere und Schlüssel erst übergeben, wenn der Kaufpreis vollständig bei dir ist. Bei Barzahlung zählst du das Geld in Ruhe nach; bei einer Überweisung wartest du, bis der Betrag tatsächlich auf deinem Konto gutgeschrieben ist. Ein Überweisungsbeleg allein ist kein Zahlungsnachweis.
Typische Fallstricke
- Widersprüchliche Angaben: Steht im Inserat „unfallfrei“, im Vertrag aber „Unfallschaden bekannt“, entsteht Streit. Formuliere überall gleich.
- Fehlende FIN-Kontrolle: Vergleiche die Fahrzeug-Identifizierungsnummer im Fahrzeugschein mit der am Fahrzeug.
- Unvollständige Zahlungsregelung: Bei Anzahlungen muss im Vertrag stehen, wann der Rest fällig ist und wann die Papiere übergeben werden.
- Zubehör nicht geregelt: Ob der zweite Reifensatz oder das Ladekabel dazugehört, sollte schriftlich festgehalten sein.
- Keine Kopie behalten: Jede Partei braucht ein unterschriebenes Exemplar des Vertrags.
Nach dem Verkauf: Abmeldung, Versicherung, Steuer
Als Verkäufer bist du verpflichtet, den Verkauf der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Außerdem solltest du deine Kfz-Versicherung unverzüglich informieren. Die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung oder Ummeldung; zu viel gezahlte Steuer wird erstattet. Am einfachsten ist es, das Auto vor oder direkt bei der Übergabe abzumelden. Wie das in Köln funktioniert, erklärt unser Ratgeber Auto abmelden in Köln.
Verkauf an uns: Vertrag inklusive
Wenn du dein Auto an uns verkaufst, gehört ein schriftlicher Kaufvertrag selbstverständlich dazu. Darin halten wir Fahrzeugdaten, Kilometerstand, bekannte Mängel, Preis sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe fest. Die Zahlung erfolgt bei der Übergabe, die Abmeldung übernehmen wir auf Wunsch kostenlos. Ob Gebrauchtwagen, Unfallwagen oder Auto ohne TÜV – frag einfach unverbindlich an. Weitere Tipps für einen guten Preis findest du in unserem Beitrag Auto verkaufen in Köln: 5 Tipps.
Häufige Fragen zum Kaufvertrag beim Autoverkauf
Ist ein mündlicher Kaufvertrag beim Auto gültig?
Ja, rechtlich ist auch ein mündlicher Vertrag wirksam. Ohne schriftlichen Vertrag lässt sich im Streitfall aber kaum beweisen, was vereinbart wurde. Deshalb sollte jeder Autoverkauf schriftlich festgehalten werden.
Kann ich als Privatperson die Gewährleistung ausschließen?
Ja, beim Verkauf von privat ist ein Gewährleistungsausschluss üblich. Er schützt aber nicht, wenn du bekannte Mängel verschweigst oder Eigenschaften ausdrücklich zusicherst.
Brauche ich auch beim Verkauf an einen Händler einen Kaufvertrag?
Ja. Auch beim Verkauf an einen Händler oder Ankäufer sollte ein schriftlicher Vertrag mit Fahrzeugdaten, Kilometerstand, Mängeln, Preis sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe erstellt werden.
Warum ist die Uhrzeit der Übergabe wichtig?
Sie legt fest, ab wann der Käufer für das Fahrzeug verantwortlich ist. Das hilft bei Bußgeldbescheiden, Unfällen oder Parkverstößen, die nach der Übergabe passieren.
Welche Unterlagen muss ich beim Autoverkauf übergeben?
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II), alle Schlüssel sowie – falls vorhanden – HU-Bericht, Serviceheft und Rechnungen.